Bahnhof 1, 34393 Grebenstein 05674/9233562 mail(at)zert-media.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der ZERT-Media GmbH

1.    Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Arten von vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen gegenüber Unternehmen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
einem öffentlich-rechtlichem Sondervermögen – nachfolgend Kunde genannt -, gleichgültig ob es sich um die Erfüllung von Haupt- oder Nebenpflichten handelt. Sie gelten gegenüber
unseren Kunden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

1.2.    Diese AGB gelten nachrangig gegenüber eventuell abweichenden oder ergänzenden Regelungen in unseren schriftlichen Vertragsangeboten und/oder den von uns eigenhändig erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen (siehe hierzu auch Ziffer 1.3).  Nicht anzuwenden sind diese AGB auf Leistungen, die „die Durchführung von Lehrveranstaltungen" oder die "die sonstige Prüfungen von Personen" betreffen. Für diese Ausbildungs- und Prüfungsleistungen gelten unsere besonderen Teilnahmebedingungen.

1.3.    Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, wenn der Kunde in seiner Bestellung oder in seiner Angebotsanfrage auf die alleinige Anwendung seiner AGB verweist. Abweichende, zusätzliche oder entgegenstehende AGB unserer Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis dieser Bedingungen dem Kunden ein, seiner Bestellung beiliegendes vorformuliertes Bestätigungs- schreiben zusenden oder wir in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen unsere Leistung vorbehaltlos ausführen. Die AGB unserer Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich durch eigenhändige schriftliche Erklärung oder mündliche Erklärung der vertretungsberechtigten Organe der ZERT-Media GmbH oder von Mitarbeitern mit schriftlicher Einzelvollmacht anerkannt werden.

2.    Vertragsschluss

2.1.    Ein Vertrag mit uns gilt als geschlossen, wenn dem Kunden auf seine Bestellung unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugeht oder wir mit der Ausführung der Leistung beginnen.
Nehmen wir ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages (z. B. eine Bestellung unseres Kunden) an, ist unsere Auftragsbestätigung für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2.    Mündliche Nebenabreden, Zusagen und sonstige mündliche Vereinbarungen verpflichten uns nur, wenn sie
durch vertretungsberechtigte Personen der ZERT-Media GmbH oder Mitarbeiter mit schriftlicher Einzelvollmacht abgegeben werden.

3.    Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1.    Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich genau festgelegten Leistungen, die wir unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen Vorgaben erbringen. Unsere fachkundigen Mitarbeiter sind bei der Durchführung von Prüf- und Gutachteraufträgen weisungsunabhängig. Dies gilt ebenso für von uns im Unterauftrag tätige fachkundige Personen.

3.2.    Für Beschädigungen oder Zerstörungen von Gegenständen des Kunden als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung leisten wir keinen Ersatz. Wird als Folge einer sachgerechten Durchführung unserer Leistung ohne unser Verschulden unser eigenes Gerät beschädigt oder zerstört oder kommt abhanden, so sind wir berechtigt, vom Kunden in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Wertersatz zu verlangen. Der Transport und gegebenenfalls der Rücktransport von Gegenständen des Kunden erfolgt auf seine Kosten und Gefahr, der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt. Bei der Aufbewahrung ist unsere Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.

3.3.    Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis
zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige   Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht.

3.4.    Soweit zur Durchführung unserer Leistung ein- oder mehrmalige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat er diese auf unser Verlangen hin auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern er seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Regelung dieser Bestimmung (Ziffer 3.4 Satz 2 AGB) nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sind wir berechtigt, ihm den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

3.5.    Werden wir außerhalb unseres Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. Zu den notwendigen Maßnahmen zählt auch die Verpflichtung des Kunden die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der ZERT-Media GmbH bei der Beurteilung und Beseitigung möglicher Gefährdungen, die bei der Leistungserbringung außerhalb unseres Betriebsgeländes entstehen können, nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetztes und nach den bei der Arbeit zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers zu unterstützen. Evtl. sich daraus ergebene Wartezeiten werden wie Arbeitszeit berechnet.

4.    Fristen, Termine, Verzug und Unmöglichkeit

4.1.    Fristen und Termine gelten stets als unverbindlich, sofern sie nicht in unserem Angebot oder in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als „verbindlich““ bezeichnet sind. Soweit sie unverbindlich sind, geraten wir erst dann in Verzug, wenn der Kunde uns zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur Erbringung der geschuldeten Leistung schriftlich gesetzt hat. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungshandlungen des Kunden verlängern die Leistungszeiten angemessen.

4.2.    Leistungsverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, z. B. aufgrund höherer Gewalt, Arbeitskampf oder aufgrund ähnlicher Ereignisse, die uns die Leistung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern die Leistungsfrist um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Verlängert sich die Leistungszeit durch solche Umstände, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die vorstehenden Regelungen (in Ziffer 4.2) gelten auch, wenn die Störung bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintritt.

4.3.    Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

4.4.    Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Verzug oder wird die Leistung aus von uns zu vertretenden Gründen unmöglich, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Fall leichter Fahrlässigkeit auf den nach Art des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.

5.    Abnahme

5.1.    Soweit unsere Leistung der Abnahme bedarf, ist der Kunde hierzu verpflichtet. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, die Beseitigung dieser Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.

5.2.    Geistige Leistungen, insbesondere auch Prüfberichte, gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang in schriftlicher Form ausdrücklich schriftlich Vorbehalte erhebt. Auf diese Folge werden wir bei Übergabe der Leistung ausdrücklich hinweisen. Im Fall eines solchen Vorbehalts werden wir unsere Leistung überprüfen. Erweist sich ein Vorbehalt des Kunden als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last.

6.    Preise und Zahlung

6.1.    Maßgeblich sind die Preise gemäß des Vertragsabschlusses gültigen Gebührenverzeichnisse(s) bzw. die unseres Angebotes, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Rechnungen sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, gegebenenfalls nach vereinbartem Zahlungsplan, ansonsten sofort fällig. Schecks erkennen wir erst dann als Erfüllung an, wenn die jeweiligen Beträge auf unserem Konto gutgeschrieben worden sind. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

6.2.    Mehrere Kunden haften als Gesamtschuldner.

7.    Gewährleistung/ Garantie

7.1.    Die Gewährleistung der ZERT-Media GmbH erstreckt sich auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und der maßgebenden Normen, denen auch zur Zeit der Abnahme die von ihr erbrachten Leistungen zu entsprechen haben.

7.2.    Der Kunde hat keine Gewährleistungsansprüche für solche Mängel, die ihre Ursache im Handeln des Kunden haben oder bei der Übergabe des Prüfberichtes dem Kunden bekannt waren und erst danach geltend gemacht werden.

7.3.    Sollten wir eine fehlerhafte Leistung erbracht haben, hat uns der Kunde Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (Ziffer 8 AGB) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.4.    Sofern ein Mangel nicht auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.5.    Die im Falle einer Nacherfüllung entstehenden Kosten trägt die ZERT-Media GmbH. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Leistungsgegenstand oder das Erzeugnis an dem wir unsere Leistung erbracht haben an einen anderen Ort als den Sitz oder den vertraglich vereinbarten Erfüllungsort des Auftraggebers verbracht worden ist, trägt der Auftraggeber.

8.    Haftung / Schadensersatz

8.1.    Die Haftung der ZERT-Media GmbH wegen Verzögerungen oder Unmöglichkeit werden von diesem Abschnitt
(Abschnitt 8) nicht erfasst. Für diese Haftung gelten die Regelungen des Abschnitts 4.4 dieser AGB.

8.2.    Schadensersatzansprüche gegenüber der ZERT-Media GmbH sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger Pflichtverletzungen oder bei Vorsatz und/oder bei einer zu vertretenden Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Kardinalpflichten. Der Ausschluss oder die Beschränkung unserer Haftung gilt ebenfalls nicht, bei der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit von Personen oder soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften.

8.3.    Kann die ZERT-Media GmbH bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Kardinalpflichten wegen einfacher Fahrlässigkeit zur Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden, ist unsere Haftung auf die Höhe unserer Haftpflichtversicherung in Höhe von Euro  500.000,00 in Worten fünfhundert Tausend Euro je Sach- und Vermögensschaden beschränkt. Die Gesamthaftungssumme pro Jahr beträgt 1.500.00,00 in Wirten einskommafünf Millionen Euro. Sollte ausnahmsweise diese Schadensdeckungssumme dem typischerweise voraussehbaren Schaden nicht entsprechen, so ist unsere Haftung jedenfalls der Höhe nach auf den typischen voraussehbaren Schaden beschränkt.

8.4.    Eine Haftung auf Schadensersatz für die Freiheit von Rechten Dritter wird nicht übernommen, soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der ZERT-Media GmbH und/oder ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorliegt. Kann das Ergebnis durch vorhandene störende Schutzrechte ganz oder teilweise nicht genutzt werden, werden wir dem Auftraggeber nach bekannt werden geeignete Vorschläge zur Klärung der Rechtslage sowie des gemeinsamen Vorgehens gegen einen Dritten mit dem Ziel der Beseitigung des Mangels unterbreiten.

8.5.    Soweit die Haftung nach den Bestimmungen gemäß Ziffer 8 ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe der ZERT-Media GmbH, ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer.

9.    Schutz-, Urheber- und Nutzungsrecht

9.1.    Die Weitergabe und Verwertung unserer Leistung über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus, insbesondere deren Veröffentlichung, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

10.    Geheimhaltung

Kunde und wir verpflichten uns, alle in Realisierung des Vertrages erhaltenen mündlichen und schriftlichen Informationen und Mitteilungen gegenüber Dritten geheim zu halten, solange nicht diese Information auf andere Weise allgemein bekannt geworden ist oder die Partner schriftlich auf ihre Geheimhaltung verzichtet haben. Nicht als unbefugte Dritte gelten Personen, Einrichtungen u.a. dann, wenn die Weitergabe der Informationen an diesen Personenkreis der Erreichung des Vertragszweckes durch uns förderlich ist.

11.    Kündigung

11.1.    Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

11.2.    Als wichtige Kündigungsgründe für uns gelten insbesondere: nicht oder nicht fristgemäße Zahlung von Vorschüssen oder Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungstermine durch den Kunden.

11.3.    Nach erfolgter Kündigung übergeben wir dem Kunden das bis zur Kündigung erreichte Ergebnis. Der Kunde erstattet an uns die bis dahin entstandenen Teilleistungen und Auslagen.

11.4.    Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

12.    Erfüllungsort und Abtretungsverbot

12.1.    Erfüllungsort für alle Leistungen ist Grebenstein.

12.2.    Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.

13.    Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1.    Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Kassel. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche und Streitverkündungen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.2.    Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist Kassel ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis (Artikel 17 EuGVÜ). Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen oder jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.

13.3.    Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.    Schlussbestimmungen

14.1.    Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand der AGB: 10.06.2018